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BVerwG, 20.02.1989 - 8 C 60.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Einberufung des Klägers als Obergefreiter zu einer Wehrübung nach dem unwirksamen Verzicht auf seinen Dienstgrad und dem unwirksamen Widerruf seines Gelöbnisses
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 27.05.1987 - 3 K 535/87
- BVerwG, 20.02.1989 - 8 C 60.87
- BVerwG, 05.04.1989 - 8 C 60.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86
Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef - …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 8 C 60.87
Weder aus Vorschriften des Grundgesetzes noch des Wehrpflicht- oder des Soldatengesetzes ergibt sich, daß die Einberufung des Klägers als Obergefreiter zu einer Wehrübung nach dem unwirksamen Verzicht auf seinen Dienstgrad (vgl. BDH, Beschluß vom 6. Juli 1960 - WDB 6/60 - DÖV 1961, 229) und dem unwirksamen Widerruf seines Gelöbnisses (vgl. Beschluß vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11/86 - DVBl. 1987, 747 ) rechtswidrig war. - BDH, 06.07.1960 - WDB 6/60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.02.1989 - 8 C 60.87
Weder aus Vorschriften des Grundgesetzes noch des Wehrpflicht- oder des Soldatengesetzes ergibt sich, daß die Einberufung des Klägers als Obergefreiter zu einer Wehrübung nach dem unwirksamen Verzicht auf seinen Dienstgrad (vgl. BDH, Beschluß vom 6. Juli 1960 - WDB 6/60 - DÖV 1961, 229) und dem unwirksamen Widerruf seines Gelöbnisses (vgl. Beschluß vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11/86 - DVBl. 1987, 747 ) rechtswidrig war.